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VGH Bayern, 02.12.2010 - 10 CS 10.1589 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung; gesetzliche Beschränkung des gerichtlichen Prüfungsumfangs; Versäumnis des Beschwerdeführers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 18.10.2010 - 10 CS 10.1589
- VGH Bayern, 02.12.2010 - 10 CS 10.1589
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 09.11.2010 - 10 BV 06.3053
Anordnungen zur Haltung von Hunden, die in der Kampfhundeverordnung aufgeführt …
Auszug aus VGH Bayern, 02.12.2010 - 10 CS 10.1589
Seine Rüge, der Senat hätte im beanstandeten Beschluss ebenso wie in seinem späteren Urteil in einem Parallelverfahren (10 BV 06.3053) vom 9. November 2010 zu dem Ergebnis kommen müssen, dass die gegenüber dem Halter getroffene Anordnung zur Hundehaltung ermessensfehlerhaft und damit aufzuheben ist, greift nicht durch.
- VGH Bayern, 04.05.2011 - 10 CS 11.274
Anhörungsrüge; Entscheidung durch den iudex a quo; Verfassungswidrigkeit des § …
Ungeachtet der Frage, ob der Antragsteller die weiter gerügten Verstöße gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 3 Abs. 1 GG sowie Art. 19 Abs. 4 GG mit seiner Anhörungsrüge oder - ggf. daneben - im Wege einer Gegenvorstellung als "außerordentlichem Rechtsbehelf" überhaupt geltend machen kann (vgl. dazu zuletzt den Beschluss des Senats vom 2.12.2010 Az. 10 CS 10.1589 â?¹jurisâ?º RdNr. 2), hat er die entsprechenden Verstöße aus den oben angeführten Gründen schon nicht substantiiert dargelegt.